Die 1. Mitgliederversammlung
Am 01. Oktober 2008 trafen sich die Mitglieder zur einberufenen Mitgliederversammlung des
um über die damalig noch ausstehende Gebührenordnung des Vereines zu entscheiden.
Es wurde die nun folgende Gebührenordnung einstimmig beschlossen.
§1 Vereinsbeitrag, Turnus der Beitragszahlung und Beitragszahlart
1. Die Mitgliedsbeiträge für jede natürliche oder juristische Personen berechnen sich aus der Höhe von 2,50 Euro pro Monat.
2. Die Mitgliedschaft kooptierender gemeinnütziger Vereine ist beitragsfrei. (Satzung §3/8.)
3. Somit ergibt sich für ein Geschäftsjahr des Vereins ein jährlicher Beitrag von 30.- Euro,
bzw. für das Geschäftshalbjahr des Vereins ein halbjährlicher Beitragssatz von 15.- Euro.
4. Die fälligen Beiträge werden per Überweisung, Dauerauftrag oder Bareinzahlung auf das Bankkonto des Vereins entrichtet.
§2 Fälligkeit, Fristen, Zahlungsziele
1. Je nach gewähltem Turnus der Beitragszahlung werden die Beiträge mit einem neuen Geschäftsjahr bzw. Geschäftshalbjahr fällig; also zum 01. Januar bei sowohl jährlicher als auch halbjahrlicher Beitragszahlung bzw. zum 01. Juli bei halbjahrlicher Beitragszahlung.
2. Als Zahlungsziel für Jahres- und Halbjahresbeiträge gelten vier Kalenderwochen.
3. Sollte ein Mitglied seinen Beitrag über das Zahlungsziel hinaus nicht einzahlen, erfolgen bis zu zwei Mahnungen mit je einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen. Bei dann immer noch fehlendem Zahlungseingang, erfolgt automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft.
4. Zu einer (erneuten) Beitrittserklärung muss ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft (via Formular [B] wie Beitritt) dem Vereinsvorstand gestellt werden, der über diesen entscheidet. Der anteilige monatsgenaue Jahresbeitrag wird in diesem Fall sofort fällig, ebenso mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen.